Standortbezogenes Förderkonzept

Das Konzept der VS St. Veit stützt sich auf das bm:ukk-Rundschreiben 11/2005 vom 28.6.2005, §8 lit.g SchOG; §12 Abs. 6 bis 9 SchUG §19 Abs. 3a und 4 SchUG §4 Abs. 1 - 3 sowie §1, Abs. 4 Teilungszahlenverordnung

 

 

Das Förderkonzept der Schule setzt sich in folgenden Punkten zusammen:

  • Maßnahmen im Unterricht
  • Zusätzliche schulische und außerschulische (Förder-) Angebote
  • Organisatorische (personelle und strukturelle) Maßnahmen
  • Nahtstellenarbeit Kindergarten-Volksschule

Unter den jeweiligen Punkten sind die einzelnen Aktivitäten, Maßnahmen und personelle Strukturen erläutert. Im Rundschreiben wird darauf hingewiesen, dass ein expliziter Förderunterricht, unter Berücksichtigung der Lehrpläne bzw. der Bemerkungen der jeweiligen Stundentafel, zu halten ist.

 

Es müssen folgende Bereiche mit berücksichtigt werden:

  1. Angabe der verwendeten Ressourcen (für wen findet der Förderunterricht statt?)
  2. der eingesetzten Lehrkräfte (Wer fördert?)
  3. die zeitliche Planung (Wann wird gefördert?)
  4. wie wird Förderunterricht am Standort abgewickelt (Wie wird gefördert?)
  5. "Fördervereinbarungen" mit den Erziehungsberechtigten

 

Im Konzept der Schule werden die oben angeführten Punkte 1 bis 4 berücksichtigt. Die "Fördervereinbarungen" mit den Erziehungsberechtigten sind im Konzept nicht ersichtlich, jedoch ist das Konzept auf der Schul-Homepage für jeden einsehbar.

 

 

1.1 Leitbild der Schule

· Individualisierung: Jedes Kind wird im Unterricht als auch in der GTS (Ganz Tages Schule) dort abgeholt, wo es leistungs-, entwicklungsmäßig und sozial steht

· Einsatz offener Lernformen

· Tages- und Wochenplan individualisiert

· vorbereitete Lernumgebung (Lernspiele, Computer, …)

· projektorientierter und interessengeleiteter Unterricht

· unterschiedliche Sozialformen (Einzelarbeit, Gruppenarbeit, klassenübergreifende Projekte)

· differenzierte Unterrichtsgestaltung / Lernangebote

· innere Differenzierung (Stoffumfang, Lerntempo, Anforderung/Schwierigkeitsgrad, Leistungsvermögen)

· Lerntypengerechte und abwechslungsreiche Lern- und Lehrmethode (=Methodenvielfalt)

· Fördermaßnahmen für leistungsstarke und leistungsschwache Schüler:innen

· Alternative Leistungsbeurteilung in der Grundstufe I

 

 

1.2 Zusätzliche schulische und außerschulische Förderangebot

Unter diesem Punkt werden alle Aktivitäten und Angebote im schulischen, sowie außerschulischen Kontext zusammengeführt. Es ist eine Vielfalt an individuellen Angeboten zu erkennen. Im Schreiben des BMUKK sind Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur individuellen Förderung auf unterschiedlichste Art angedacht.

 

ALLE Kooperationen und Angebote richten sich, ob sie nach den aktuellen Ampelstatus durchgeführt werden dürfen. Durch COVID ist das Angebot leider in diesem Schuljahr stark reduziert.

 

 

1.2.1. Vormittagsangebot

· Sportliche Angebote: Kooperation mit dem Bewegungsland Steiermark (Aktion Fisch, Schispiele, Eislaufen, Wandertag, Exkursionen in die nahe Umgebung der Schule, Mountainbike Schulmeisterschaften, usw.)

· IBF: Chor in drei Gruppen

· 1 Musikschwerpunkt-Klasse: zusätzlich 2 Stunden musikalisches Gestalten pro Jahr

· Schwerpunkt Lesen: Bibliothekbesuche (Klassenbibliothek, Schulbibliothek, Themenpakete, Stadtbibliothek), ANTOLIN. Kooperation mit dem Pfarrkindergarten St. Veit.

· Erstellen von Förderplänen für bestimmte Zeiträume basierend auf den Lernzielkatologen

· Förderunterricht im Ausmaß von einer halben Wochenstunde pro Klasse in der GS I

· Eine Förderstunde in der GS II

· Gezielte Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und Kindern

· Exkursionen, Projekttage, ExpertenInnen im Unterricht

· 1 Forscher:innentag pro Schuljahr

· 1 Ateliertag – altersübergreifendes Lernen

· Forschendes Lernen in den Klassen

· Teilnahme am "Känguru der Mathematik"

· Finanzielles Bewusstsein schaffen - Pilotschule mit QM Haberl

· Erlebnisturnen – Kooperation mit dem Bewegungsland Steiermark

 

 

1.2.2. GTS – Ganz Tages Schule

· GTS- Bewegungsvertiefung

· GTS Vielfalt – Themenschwerpunkte in der GTS (bzw. Erkunden der Natur, Gezieltes Hinführen zum Lesen und zur Ernährung)

· Begabungsförderung

 

· Exkursionen, Projekttage, ExpertenInnen im Unterricht

· Erlebnisturnen – Kooperation mit dem Bewegungsland Steiermark

 

 

1.2.3. Zusatzangebote am Nachmittag für alle Kinder des Standortes

· Musikalische Angebote: Flöte, Querflöte, Keyboard durch Kooperation mit MAZ (Musikalisches Ausbildungs-Zentrum)

· Sprachen: Englischunterricht, Zusammenarbeit mit der Firma INTERPOINT

 

 

1.3 Organisatorische (personelle und strukturelle) Maßnahmen

· DAZ-Lehrer:innen Frau Heike Olet, Frau Ursula Schelischansky, Frau Waltraud Hörtner, Frau Sandra Grabner

· Sprachheillehrerin Frau Sandra Schaller

· Lesepatinnen unterstützen den Leseunterricht

· Es besteht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit: Schulpsychologie, Schulärztin, Sonderpädagogisches Zentrum, Integrationslehrerin, Beratungslehrerin, Jugendwohlfahrt, …

 

 

1.4 Nahtstellenarbeit Kindergarten-Volksschule

Dem Team der VS St. Veit ist ein guter Kontakt zu den Kolleg:innen im Kindergarten St. Veit und dem Bildungsnetzwerk Andritz sehr wichtig. Gemeinsame Unternehmungen/Angebote mit und für die Kinder (Theater, Lesenachmittag, Schnuppertag, Große lesen Kleinen vor, gemeinsames Bilderbuch erstellen, Ostereiersuchen, gemeinsames Turnen, Werken, …) sind daher wichtige Bestandteile der Zusammenarbeit.

Das Bildungsnetzwerk Andritz trifft sich regelmäßig, um sich fachlich und pädagogisch auszutauschen. Gemeinsame Vorträge werden organisiert.

Besuche im Kindergarten und Übertritts-Gespräche mit den Leiter:innen, Pädagog:innen und IZB-Teams finden statt.

 

 

1.5 Nahtstelle SEK I

· Kooperation mit AHS und MS im Bildungsnetzwerk Andritz

· Workshops zum Thema MINT in den AHS-en (BRG Körösi und BRG/BG Carneri) haben stattgefunden (Nachlese: MINT-Kooperationen)

· Kooperation mit dem BRG Körösi in Bezug auf digitale Kompetenzen

 

 

 

Quellen:

Dobart, A. (2005, Juni 28). bm:ukk - Rundschreiben: 2005-11 ; BMBWK-36.300/0068-BMBWK/2005 ; Neue Regelung: verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 2005.